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  • Sozialrecht - Gestaltungsüberlegungen zur Umwandlung von Mini-Jobs

    Seit Juli 2006 hat sich die Abgabenlast bei 400-EUR-Jobs für Arbeitgeber von 25 auf 30 v.H. und damit von 100 auf 120 EUR erhöht. Keine Auswirkungen ergeben sich hingegen im Midi-Bereich bis 800 EUR, da Betriebe hier ohnehin den vollen Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung und keine Lohnsteuer übernehmen. Für Arbeitnehmer kommt es in diesem Gleitbereich aber zu erhöhten Sozialabgaben über den angepassten Rechnungsfaktor sowie zur normalen Steuerpflicht. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, über die Ausgestaltung der Mini-Jobs nachzudenken.  

     

    Wird der Monatslohn auf 405 EUR aufgestockt, zahlt der Arbeitgeber rund 90 EUR Abgaben und damit 30 EUR im Monat weniger als beim Mini-Job. Wie sich dies beim Arbeitnehmer auswirkt, hängt in erster Linie von der Steuerklasse ab. Nur bei der Steuerklasse V fällt Lohnsteuer von rund 49 EUR an. Innerhalb der Gleitzone sind für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen rund 35 EUR zu zahlen, sodass es netto 370 EUR gibt. Damit stehen den betrieblichen Einsparungen Mehrbelastungen beim Arbeitnehmer in gleicher Höhe gegenüber. Um dem Arbeitnehmer den Ausgleich zu zahlen, müsste das Gehalt schon auf 450 EUR aufgestockt werden, was die Belastung beim Arbeitgeber aber deutlich ansteigen lässt.  

     

    Dennoch kann es für Beschäftigte trotz leichter finanzieller Einbußen Sinn machen, knapp über die 400-EUR-Grenze zu steigen. Denn es besteht auch im Gleitzonenbereich eigener Schutz in allen Sozialversicherungsbereichen. Das gilt für den Krankengeldanspruch sowie für verbesserte Kennzahlen in der Rentenversicherung, was sich später auf die Höhe der Leistung auswirkt. Zudem besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.  

     

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