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  • Neuerungen beim Lohnsteuerabzug ab 2011

    Letztmals im Herbst 2009 haben die Gemeinden Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 in Papierform versandt. Ab dem Jahr 2012 soll die Papierlohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Welche Aspekte vor allem im Übergangszeitraum 2011 zu beachten sind, ergibt sich aus den nachfolgenden Informationen des Bayerischen LfSt.  

     

    Elektronisches Verfahren statt Lohnsteuerkarte auf Papier: Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Die elektronische Datenbank wird stufenweise aufgebaut und kommt voraussichtlich ab dem Jahr 2012 zum Einsatz.  

     

    Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011: Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich ab dem Jahr 2012) ihre Gültigkeit. Sie darf vom Arbeitgeber bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens nicht vernichtet werden. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt.  

     

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