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  • Einkommensteuererklärung - Formulare für 2009

    Für die Einkommensteuererklärung 2009 sind neue Formulare (wie z.B. die Anlage Vorsorgeaufwand) und diverse Anpassungen in den verbliebenen Vordrucken zu berücksichtigen. Die Neuerungen resultieren im Wesentlichen aus der Abgeltungsteuer und im Vorgriff auf die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes. Wichtige Anpassungen sind nachfolgend aufgeführt.  

     

    • Aufgrund der verbesserten Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab 2010 wurde eine neue Anlage Vorsorgeaufwand aufgelegt. In ihr müssen alle Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenkassenbeiträge) und zu Altersvorsorgebeiträgen (z.B. Riester-Rente) eingetragen werden. Bisher wurden diese Angaben auf der Seite 3 des Mantelbogens, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV gemacht. Die Anlage AV wird ab 2009 nicht mehr aufgelegt.

     

    • Infolge der neuen Anlage Vorsorgeaufwand wurden die übrigen Abfragen im Mantelbogen neu geordnet. Nunmehr sind die verbliebenen Sonderausgaben auf der Seite 2, die außergewöhnlichen Belastungen sowie die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auf der Seite 3 und die sonstigen Angaben und Anträge auf der Seite 4 des Mantelbogens aufgeführt. Neu ist auch, dass die Unterschrift nicht mehr auf der ersten, sondern auf der 4. Seite vorzunehmen ist.

     

    • Die neue Zeile 57 des Mantelbogens beinhaltet die Abfrage von abgeltend besteuerten Kapitalerträgen, die Einfluss auf die Berechnung der abziehbaren Spenden haben. Gleiches gilt bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung. Hier sind die Kapitalerträge in die Zeile 73 zwingend einzutragen, sofern sie oberhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen.

     

    • In Zeile 108 des Mantelbogens wurde eine neue Abfragezeile zu nachhaltigen Geschäftsbeziehungen mit Finanzinstituten im Ausland aufgenommen, da bei Sachverhalten mit Auslandsbezug erhöhte Mitwirkungspflichten der Beteiligten bestehen (§ 90 Abs. 2 AO).

     

    • Bei der vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer muss die Anlage Vorsorgeaufwand zusätzlich eingereicht werden, wenn z.B.

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