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  • BFH-Urteile 2010: Diese Entscheidungen werden von besonderer Bedeutung sein!

    In seinem Jahresbericht 2009 weist der BFH auf in 2010 zu erwartende Entscheidungen von besonderer Bedeutung hin. Dabei handelt es sich u.a. um die folgenden Verfahren:  

     

    Einkommensteuer

     

    Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Betreuungsaufwand (Revision unter X R 48/08): Der Aufwand für die Betreuung der Versicherungsnehmer ist regelmäßig mit der Abschlussprovision abgegolten. Der BFH wird sich dazu äußern müssen, nach welchen Kriterien die Höhe des Betreuungsaufwands für die Rückstellungsbildung geschätzt werden kann.  

     

    Rechtsanwälte mit Einkünften aus Insolvenzverwaltung (Revisionen unter VIII R 29/08 und VIII R 37/09): Der BFH wird entscheiden müssen, ob die Insolvenzverwaltertätigkeit von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern eine gewerbliche oder eine selbstständige Tätigkeit darstellt. Welche Bedeutung hierbei der Beschäftigung zahlreicher weiterer Rechtsanwälte und Mitarbeiter zukommt, ist ebenfalls zu klären.  

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