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  • Beispiel - AfA-Berechnung nach Einlage

    Auf der Seite 157 dieser Ausgabe wird ein Urteil des FG Niedersachsen (5.9.06, 13 K 537/05,Revision unter X R 40/06) vorgestellt. Dabei geht es um die Berechnung der AfA nach einer Einlage, wenn das Wirtschaftsgut zuvor bereits für die Überschusseinkünfte verwendet wurde. Zum besseren Verständnis nachfolgend die Berechnungen aus dem Urteilsfall:  

     

    Die Rechnung des Finanzamts: 

    Ursprüngliche Herstellungskosten  

    416.585 DM  

    abzüglich gewährter AfA  

    232.340 DM  

    neue Bemessungsgrundlage  

    184.245 DM  

    davon 2 v.H.  

    3.684 DM  

    Umrechnung in EUR  

    1.884 EUR  

     

    Rechnung des FG: 

    Einlagewert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG 

    820.000 DM  

    abzüglich gewährter AfA  

    232.340 DM  

    Bemessungsgrundlage  

    587.660 DM  

    davon 2 v.H.  

    11.753 DM  

    Umrechnung in EUR  

    6.009 EUR  

    Mehr-AfA laut FG  

    4.125 EUR  

     

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