Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Zulässige Gemeinschaftsanzeige mit unverbindlicher Preisempfehlung als Preisangabe

    von Rechtsanwalt Ulrich Dilchert, ZDK, Bonn

    | Eine Gemeinschaftsanzeige von zehn Peugeot-Händlern mit einer unverbindlichen Preisangabe verstößt nicht gegen die Preisangabenverordnung. (PAngV). Sie ist daher nicht wettbewerbswidrig, entschied der BGH. Erfahren Sie, was sich aus dem Urteil für den Kfz-Handel ableiten lässt. |

     

    BGH entscheidet im Sinne der Kfz-Händler

    Vor dem BGH ging es um eine Gemeinschaftswerbeanzeige, die zehn Peugeot-Händler zur Einführung des neuen Peugeot 308 geschaltet hatten:

     

    „DER NEUE

    PEUGEOT 308 UND 308 SW SONDERSCHAU

    am 7. Mai

    _____________________

    € 14.990,-*

    für den PEUGEOT 308

    Urban Move First Edition

     

    * Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zzgl. Überführungskosten. Die individuellen Endpreise erfahren Sie bei Ihrem PEUGEOT-Vertragspartner.“