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  • · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Eigener Hinweis auf OS-Plattform auch bei Handel über eBay

    | Wer Ersatzteile oder Zubehör auf einer Verkaufsplattform wie z. B. eBay anbietet, muss einen Hinweis auf die OS-Plattform in das Impressum seiner eigenen Website aufnehmen. Sonst droht ihm eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und die Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. So sieht es der überwiegende Teil der Gerichte, die über entsprechende Fälle entschieden haben. |

     

    Diese Linie vertreten: