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  • 30.04.2018 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Angaben zur Pkw-EnVKV auch in Werbe-Videos für neue Pkw

    | Wenn Sie ein Werbe-Video für einen neuen Pkw drehen und auf Youtube, einem anderen Social-Media-Kanal oder auf einer Website veröffentlichen, müssen Sie im Video die Pflichtangaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) machen. Das hat der EuGH im Verfahren Peugeot gegen die Deutsche Umwelthilfe entschieden. |