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  • 16.02.2017 · Nachricht · Werkstattrecht

    Beratungsverschulden: Werkstatt muss Fremdrechnungen zahlen

    | Auf Unverständnis ist ein Berufungsurteil des LG Köln gestoßen, das in der Dreiecksbeziehung Kunde/Garantiegeber/Autohaus dem Autohaus den Schwarzen Peter zuschiebt. Das LG kommt in dem technisch wie rechtlich kniffligen Fall zum Ergebnis, dass das Autohaus die Kosten zweier Reparaturen übernehmen muss, die in einer anderen Werkstatt angefallen sind. |