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  • · Fachbeitrag · Compliance

    HinSchG: Das sind die Anforderungen an die interne Meldestelle und die Meldekanäle

    | Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Ab dem 17.12.2023 nimmt es nun auch endgültig alle Autohäuser und Kfz-Werkstätten ab 50 Mitarbeitern in die Pflicht: Sie müssen eine interne Stelle für die Meldung von Missständen einrichten. Wie diese aufgebaut sein muss, und welche internen Meldekanäle zur Verfügung stehen, zeigt Ihnen ASR. |

    So muss die interne Meldestelle aufgebaut sein

    Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (§ 2 HinSchG). Dazu müssen auch Kfz-Betriebe ab 50 Mitarbeitern ab dem 17.12.2023 eine interne Meldestelle einrichten.

     

    Das sind die Anforderungen an den Meldestellestellenbeauftragten

    Mit der Aufgabe der internen Meldestelle müssen Sie eine oder mehrere Personen beauftragen. Der Meldestellenbeauftragte muss nach dem HinSchG über „die notwendige Fachkunde“ verfügen. Das setzt voraus, dass er sowohl das HinSchG kennt als auch die Verfahrensvorschriften, die zu beachten sind. Darüberhinausgehende (z. B. juristische) Fachkenntnisse sind nach dem Gesetzeswortlaut nicht erforderlich.