Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    „Kunden- oder Bonusgutschriften“ sind umsatzsteuerlich Rechnungsberichtigungen!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | In „meinen“ Seminaren für die TAK des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes tauchen immer wieder Fragen zur Umsatzsteuer aus der Praxis auf. In ASR werde ich diese für Sie in loser Folge beantworten. In dieser Ausgabe geht es um „Kunden- bzw. Bonusgutschriften“. Diese werden in der Autohaus-Praxis immer wieder falsch behandelt. Der Grund: Der Unterschied zwischen einer „echten“ Gutschrift, die als Abrechnungspapier eine Rechnung ersetzt, und einer Kundengutschrift, die nichts anderes ist als eine Rechnungsberichtigung, scheint nicht überall klar zu sein. |

     

    Frage: Wir haben nach dem Seminar „Umsatzsteuer im Kfz-Inlandsgeschäft“ die Vorgehensweise bei der Erstellung von Bonusgutschriften in unserem Hause geprüft. Derzeit verlangen wir vor einer Gutschrift von unseren Kunden regelmäßig folgende Erklärung: „Mit unserer Unterschrift bestätigen wir, dass wir beim Finanzamt ... unter der Steuernummer ... geführt werden und die Umsatzsteuer aus der Gutschrift an dieses Finanzamt abführen werden.“ Nun stellt sich uns die Frage, ob wir die angefügte Bestätigung weiterhin von unserem Kunden verlangen sollen. Nach dem Seminar sind wir der Meinung „nein“, da es sich bei der Bonusgutschrift um eine Entgeltminderung und damit um eine Rechnungskorrektur handelt. Die Steuernummer des Kunden ist daher nicht von Belang. Oder?

     

    Antwort: Sie haben Recht! Es handelt sich um eine Rechnungsberichtigung, und keine Gutschrift. Die Steuernummer des Kunden ist daher ohne Bedeutung.