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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Die Vermietung bzw. Anmietung von Kfz-Verkaufsflächen ist umsatzsteuerpflichtig

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Lehrbeauftragter, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Die Vermietung bzw. Anmietung von Stellflächen für das Abstellen von Fahrzeugen ist auch dann umsatzsteuerpflichtig, wenn das Abstellen zu Verkaufszwecken erfolgt. An der Umsatzsteuerpflicht ändert sich nichts, wenn auf dem Grundstück ein Container steht, den der mietende Kfz-Händler als Verkaufsbüro nutzt. Das ist die Quintessenz eines Urteils des FG Niedersachsen. |

     

    Bekannt ist Ihnen sicherlich, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit ist (§ 4 Nr. 12 S. 1 UStG). Sie wissen auch, dass Sie bei der Vermietung und Verpachtung jederzeit zur Umsatzbesteuerung optieren können (§ 9 Abs. 1 UStG).

     

    Umsatzsteuerpflicht

    Von vornherein umsatzsteuerpflichtig ist jedoch die Vermietung bzw. Anmietung von Stellflächen für das Abstellen von Fahrzeugen (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG).