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  • · Nachricht · Lohnsteuer

    Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung steigen 2018

    | Am 01.01.2018 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn sie werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |

     

    Der Monatswert für Unterkunft steigt ab 2018 auf 226 Euro (bisher: 223 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2018:

    • Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 246 Euro (bisher: 241 Euro).
    • Der Einzelwert für ein Frühstück beträgt 1,73 Euro (bisher: 1,70 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,23 Euro (bisher: 3,17 Euro).

     

    PRAXISHINWEIS | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Übersicht „Sachbezugswerte 2018“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 44851682
    Quelle: Ausgabe 01 / 2018 | Seite 1 | ID 45034428