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  • 26.01.2015 · Fachbeitrag · Bilanz

    Neubewertung einer Ansammlungsrückstellung

    | Wird ein Miet- bzw. Pachtvertrag verlängert, ist eine Ansammlungsrückstellung neu zu bewerten, die der Pächter oder Mieter für eine Beseitigungsverpflichtung gebildet hatte, weil er ja jetzt länger Zeit hat, die Verpflichtung zu erfüllen. Diese – auf den ersten Blick recht unspektakuläre – Entscheidung des BFH (Urteil vom 2.7.2014, Az. I R 46/12; Abruf-Nr. 152102 ) liefert „Sprengstoff“ für künftige Betriebsprüfungen. |