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  • 29.11.2023 · Nachricht · Zugang zu Fahrzeuginformationen

    EuGH: DSGVO steht der Bereitstellung von FIN nicht im Wege – Kfz-Werkstätten und Ersatzteilhändler haben Anspruch auf FIN

    | Fahrzeughersteller müssen Kfz-Werkstätten und Ersatzteilhändlern die Informationen zugänglich machen, die sie für die Reparatur und Wartung der Fahrzeuge benötigen. Dazu gehört auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Ermöglicht es die FIN, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie deswegen ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Das hat jüngst der EuGH klargestellt. |