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  • 28.09.2023 · Nachricht · Sachschaden

    „Neu für Alt“-Abzug bei beschädigtem Gebäudeteil

    | Ein Urteil des AG Steinfurt passt auch auf Beschädigungen an älteren Werkstattimmobilien: Eine alte Scheune - errichtet zwischen 1930 und 1940 - fungiert als Garage. Das dort vor circa zwölf Jahren eingefügte Garagentor wird bei einem Schadenereignis beschädigt. Der Versicherer des Schädigers stellt sich auf den Standpunkt, ein Garagentor habe - ermittelt anhand der Daten des Instituts für Erhaltung und Modernisierung von Bauerwerken an der TU Berlin – eine Lebensdauer von 35 Jahren und nimmt von den Erneuerungskosten einen entsprechenden Neu für Alt-Abzug vor. |