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  • 19.02.2018 · Nachricht · NW-Handel

    Fahrzeug langsamer als angegeben – ein Sachmangel?

    | Für viele NW-Käufer ist die erreichbare Höchstgeschwindigkeit ein hohes Gut. Ein Defizit akzeptieren sie ungern. Manche Käufer wollen ihr Geld zurück. In einem Beschluss klärt das OLG Köln die rechtlichen Voraussetzungen, auch mit Blick auf das Testverfahren des Gerichtssachverständigen. |