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  • 27.04.2021 · Nachricht · GW-Handel

    Motorblock-Austausch bei Vorführwagen offenbarungspflichtig

    | Ein Autohaus, das einen Vorführwagen mit ausgetauschtem Motorblock verkauft, muss den Käufer ausdrücklich darüber informieren. Dies hat das AG Andernach in einem Fall entschieden, in dem der Motorblock bereits bei einer Laufleistung von 350 km getauscht worden war. |