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  • 11.11.2015 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Lebensgefährte weiß Bescheid – keine arglistige Täuschung

    | Eine Käuferin muss sich das Wissen ihres Lebensgefährten, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, wie eigenes zurechnen lassen. So lässt sich eine Entscheidung auf den Punkt bringen, die das LG Erfurt zugunsten des Händlers gefällt hat. |