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  • · Fachbeitrag · AutoKaufrecht/Leasing

    EuGH hat entschieden: Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung schließt Widerrufsrecht aus

    von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg

    | Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt, hat kein Widerrufsrecht. Dagegen kann ein Verbraucher, der einen Kreditvertrag im Hinblick auf den Kauf eines Fahrzeugs geschlossen hat, ohne dass er ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten informiert wurde, jederzeit widerrufen, solange die Informationen nicht vollständig und zutreffend erteilt wurden, vorausgesetzt, der Widerruf erfolgt vor der vollständigen Erfüllung des Vertrags. Das stellt der EuGH klar. |

     

    Verbraucher berufen sich nach Jahren vor Gericht auf ihr Widerrufsrecht

    Vor dem LG Ravensburg stritten mehrere Verbraucher mit Banken von Kfz-Herstellern um den Widerruf von Leasing- und Kreditverträgen. Diese Verträge betrafen das Leasing eines Fahrzeugs ohne Kaufverpflichtung oder die Finanzierung eines Gebrauchtwagens. Alle Verbraucher erklärten ihren Widerruf mehrere Monate oder mehrere Jahre nach dem Vertragsschluss. Einer von ihnen machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt worden war. Die Verbraucher waren allesamt der Ansicht, die im EU-Recht vorgesehene Widerrufsfrist von 14 Tagen habe nicht zu laufen begonnen, weil sie bei Vertragsschluss nicht hinreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert worden seien. Die Banken machten geltend, ein Widerruf nach so langer Zeit sei jedenfalls missbräuchlich.

     

    Das LG Ravensburg hat hierzu den EuGH befragt. Und der hat zwei wichtige Aussagen getroffen (EuGH, Urteil vom 21.12.2023 in den verbundenen Rs. C-38/21, C-47/21 und C-232/21, Abruf-Nr. 238996):