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  • 14.12.2017 · Fachbeitrag · Autokauf

    Wichtige Gesetzesänderungen im Autokaufrecht seit 01.01.2018 im Überblick

    | Zum 01.01.2018 traten mehrere Änderungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. So werden z. B. die Ein- und Ausbaukosten neu geregelt, die Kostenvorschusspflicht bei der Nacherfüllung ins Gesetz aufgenommen, die Rückgriffsmöglichkeiten auf den Hersteller erweitert, und die Beweislastumkehr erhält eine neue „Hausnummer“. Die folgende Übersicht zeigt die Änderungen (in Fettdruck), die für ein Autohaus beim An- und Verkauf von Fahrzeugen relevant sind. |