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  • 27.05.2013 · Fachbeitrag · Autokauf

    Mängelbeseitigung umfasst auch Folgeschäden

    | Dass es bei der Nacherfüllung durch Nachbesserung nicht immer damit getan ist, die Ursache des Problems zu beseitigen, zeigt ein Beschluss des OLG Koblenz. Ein Händler, der sich weigert, auch die Folgeschäden zu beseitigen, riskiert, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten darf. |