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  • 19.05.2015 · Fachbeitrag · Autokauf

    Kfz-Kaufvertrag: Schriftliches hat Vorrang vor Mündlichem

    | Kommt es nach dem Verkauf zum Streit mit einem Kunden über den Zustand des Fahrzeugs, verlaufen die Fronten typischerweise so: Der Kunde beruft sich auf mündliche Äußerungen vor und bei den Vertragsverhandlungen, während der Händler auf den schriftlichen Kaufvertrag pocht. Das LG Aschaffenburg räumt dem Schriftlichen Vorrang vor dem Mündlichen ein. |