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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Fahrzeugverkäufe sicher rückabwickeln ‒ So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko

    | Welche Rechte Sie als verkaufendes Autohaus haben, wenn ein Geschäft zurückgedreht wird, hat Ihnen ASR im Beitrag „Fahrzeugverkäufe rechtssicher rückabwickeln“ vor Augen geführt (Ausgabe 12/2017, Seite 16). Doch alles hat zwei Seiten. Sie sollten auch die Haftungsrisiken kennen, denen Ihr Autohaus ausgesetzt ist, wenn es bei der Rückabwicklung hakt. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie diese Risiken minimieren. |

    Die Ausgangslage nach einem Rücktritt des Käufers

    Nach mehreren Werkstattaufenthalten reißt dem Käufer der Geduldsfaden. Er lässt durch seinen Anwalt den Rücktritt erklären. Mit dem Rücktrittsschreiben kommt die Aufforderung, das angeblich weiterhin mangelhafte Fahrzeug beim Käufer abzuholen. Vom Ansatz her ist das korrekt. Denn anders als bei der Nachbesserung lautet die Devise „abholen, nicht: bringen lassen“.

     

    Jetzt ist das Autohaus am Zug. Könnte der Rücktritt berechtigt sein? Oder soll man es auf einen Prozess ankommen lassen? Letzterenfalls bliebe der Käufer im Besitz des Fahrzeugs. Und genau da liegt eines der Hauptprobleme. Denn unterstellt, der Rücktritt ist berechtigt und das Angebot zur Abholung ist rechtlich sauber, dann tritt das ein, was die Position des Autohauses hochgradig gefährdet. Gemeint ist der Annahmeverzug, manchmal auch Gläubigerverzug genannt. Gläubiger sind Sie (Ihr Autohaus), weil Sie einen Anspruch auf Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs haben.