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  • 16.09.2021 · Nachricht · Autokauf

    BGH begrenzt Ersatzlieferungsverlangen nach Modellwechsel

    | „Eingefangen“ hat der BGH die Uferlosigkeit seiner früheren Entscheidung, der Käufer könne bei Mängeln des gekauften Neufahrzeugs im Wege der Ersatzlieferung (Hergabe des mangelhaften Fahrzeugs gegen Lieferung eines gleichartigen, also quasi „Umtauschen“ wegen des Mangels) auch das Nachfolgemodell verlangen, wenn das gekaufte Modell nicht mehr lieferbar ist. |