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  • 28.01.2008 | Versicherungsvermittlung

    Neues Versicherungsvertragsgesetz gilt seit 2008

    Für alle Versicherungsverträge seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gravierendste Folge für Sie als Vermittler von Kfz-Versicherungen: Sie müssen die Beratung bei Abschluss der Versicherung nun dokumentieren. Hintergrund: Bei falschem oder unnützen Versicherungsschutz soll der Vermittler leichter in die Haftung genommen werden können. Das darf Sie aber nicht davon abhalten, weiterhin Versicherungen für Kundenfahrzeuge zu vermitteln. Nur so können die Versicherer ihre Marktanteile erhöhen, die die Fahrzeuge im Falle des Unfalls nicht wegsteuern.  

    Unser Tipp: Stimmen Sie mit „Ihrem“ Versicherer ab, wie Sie Ihrer Dokumentationspflicht am besten nachkommen. 

    Beachten Sie: Das neue VVG bringt zudem einige Änderungen, die für Sie als Dienstleister des Betroffenen nützlich sein können. Insbesondere entfällt das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ bei grober Fahrlässigkeit. Das heißt: Selbst wenn der Betroffene grob fahrlässig gehandelt hat, hat er eventuell noch einen Anspruch gegenüber dem Versicherer – je nach der Schwere seines Verschuldens. 

    Unser Service: Die Einzelheiten dazu und weitere Details zum neuen VVG haben wir in unserem Schwester-Informationsdienst „Unfallregulierung effektiv“ dargestellt (Ausgabe 11/2007, Seite 7-11). Sie finden den Beitrag im Online-Service in „myIWW“ im Bereich „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter dem Stichwort „Sonstiges“. 

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 2 | ID 117196