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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Verbrauchsgüterkauf

    Der Rückgriff auf den Hersteller bei Mängelansprüchen von Privatkunden

    | Wenn Sie einem Verbraucher ein Neufahrzeug verkaufen, kann er bei Mängeln am Fahrzeug zahlreiche Rechte geltend machen. Für diese Mängel müssen zunächst Sie geradestehen. Das heißt aber nicht, dass Sie auf Ihren Aufwendungen sitzen bleiben. In bestimmten Fällen können Sie sich an Ihrem Hersteller oder Importeur schadlos halten. |