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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

    | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmer die Vorsteuer für ihre Privatwohnung abziehen dürfen, wenn sie sich im Unternehmensgebäude befindet. Der Abzug der Vorsteuer kann erhebliche Liquiditätsvorteile bringen (Ausgabe 9/2003, Seite 6; Abruf-Nr. 032627). Zwar muss im Gegenzug die Privatnutzung versteuert werden, jedoch verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes von 50 Jahren. Der Bundesfinanzhof ist jetzt der Rechtsprechung des EuGH gefolgt. (Urteil vom 24.7.2003, Az: V R 39/99) (Abruf-Nr. 032225) |