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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Positives Signal des BFH zur Garantieversicherung

    | Der Bundesfinanzhof (BFH) will offensichtlich die Prämien für Versicherungen der Car-Garantie mit den bis Ende 1995 geltenden Bedingungen umsatzsteuerfrei stellen. Das geht aus einem Gerichtsbescheid (Az: V R 67/01) hervor, der den Beteiligten Ende Juni 2002 zugegangen ist. Die bis Ende 1995 geltenden Bedingungen sahen vor, dass sich der Käufer im Schadensfall an die Versicherung wenden musste. Der vom Händler verschaffte Versicherungsschutz der Car-Garantie sei daher eine selbstständige Hauptleistung im Verhältnis zum Fahrzeugkauf und nach § 4 Nummer 10b Umsatzsteuergesetz steuerfrei. |