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  • 01.03.2007 | Sachmängelhaftung

    Der Existenzgründer im Autokaufrecht

    Die Konjunktur zieht wieder an, und traditionell ist das die Zeit der Existenzgründungen. In der Regel kauft der Existenzgründer ein Auto. Mancher greift zum Gebrauchten, mancher sogar zum älteren Gebrauchten. Typisch ist, dass die Existenzgründung aus der Position des „Privatmanns“ heraus vorbereitet wird.  

     

    Die kaufrechtliche Frage: Kann gegenüber dem Existenzgründer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden, wenn er noch als Verbraucher bereits im Vorfeld der Selbstständigkeit kauft?  

     

    Eindeutige Rechtsprechung des BGH

    Die Antwort darauf ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eindeutig: Wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit („Existenzgründung“) geschlossen wird, liegt bereits Unternehmerhandeln und nicht mehr Verbraucherhandeln vor. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist also möglich (Beschluss vom 24.02.2005, Az: III ZB 36/04; Abruf-Nr. 050899).  

     

    Beispiel

    Zum 31. März 2007 hat A als Arbeitnehmer gekündigt, ab dem 1. April 2007 soll seine Selbstständigkeit beginnen. Die letzten zwei Wochen im März hat er noch Urlaub. In dieser Zeit kauft er das Auto. A handelt als Unternehmer, so dass ihm gegenüber die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden kann.  

    Regelungen zum Verbraucherkredit beachten