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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Renovierung und Modernisierung

    Schafft der Bundesfinanzhof den „anschaffungsnahen Aufwand“ ab?

    | Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Betriebsgebäude zu renovieren oder zu modernisieren, können Sie auf eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum steuerlichen Abzug von Renovierungskosten hoffen. Der Neunte Senat des BFH hat nämlich das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert und will jetzt den Zehnten Senat des BFH überzeugen, von der bisherigen Verwaltungsansicht und Rechtsprechung zum „anschaffungsnahen Aufwand“ abzurücken (Beschlüsse vom 12.9.2001, Az: IX R 39/97, IX R 52/00). |