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  • 01.09.2006 | Nutzungsausfallentschädigung

    Auch bei Vorführwagen muss Versicherung zahlen

    Auch für Dienst- und Vorführwagen können Sie nach einem unfallbedingtem Ausfall des Fahrzeugs von der Versicherung eine gemäß Tabelle bezifferte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Zwar gilt der Grundsatz, dass bei gewerblich genutzten Fahrzeugen der konkrete Ausfallschaden zu beziffern ist. Doch wird dieser Grundsatz heute von mehreren Oberlandesgerichten (OLG) eingeschränkt: Wenn eine Konkretisierung nicht möglich ist, kann pauschaliert werden. Fahrzeuge, die nicht unmittelbar Erträge einfahren, sind also Fälle für eine solche Pauschalierung. Aufwändige steuerberaterliche Ermittlungen entfallen damit. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.4.2001, Az: I – 1 U 132/00 und OLG Schleswig, Urteil vom 7.7.2005, Az: 7 U 3/03) (Abruf-Nrn. 010515 und 062329).  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 3 | ID 85856