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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Spoiler darf nicht unaufgefordert angebracht werden

    | Bei der Montage eines Heckspoilers handelt es sich um eine erhebliche Änderung. Wenn ein Kunde einen Pkw ohne Spoiler bestellt hat, ist ihm nicht zuzumuten, einen Pkw mit Spoiler abzunehmen. Mit dieser Begründung wies das Landgericht (LG) Bochum die Klage eines Autohauses auf Zahlung der pauschalen Nichtabnahme-Entschädigung zurück. Nach Meinung des LG schuldete das Autohaus einen Audi TT ohne Heckspoiler, so wie er im Zeitpunkt der Bestellung (Juli 1999) angeboten worden war. Das Autohaus rechtfertigte den Spoiler-Einbau mit dem formularmäßigen Änderungsvorbehalt in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen. Ohne Erfolg: Die Änderung darf nicht erheblich und muss dem Käufer zumutbar sein. |