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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenhandel

    Höhere Nutzungsvergütung für Neuwagen!

    | Einen Kilometersatz von 0,15 Euro hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle einem Kfz-Händler als Nutzungsvergütung bei der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs zugesprochen. Das OLG weicht damit von der gängigen Praxis ab, die 0,67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km gewährt. Im Urteilsfall musste der Kfz-Händler zwar den Kaufpreis zurückzahlen, weil der fabrikneue Honda Civic 1,4 i LS nicht in Ordnung war. Der Rückzahlungsbetrag fiel jedoch um rund 650 Euro niedriger aus, als es bei der üblichen Berechnung der Nutzungsvergütung der Fall gewesen wäre. |