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  • 29.06.2009 | Lohnsteuer

    Elektronischer Entgeltnachweis ab 2010 Pflicht

    Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der Arbeitnehmer sollen künftig in einer zentralen Datenbank gespeichert werden (ELENA-Verfahrensgesetz: Abruf-Nr. 090974). Arbeitgeber müssen deshalb ab 1. Januar 2010 die Einkommens- und Beschäftigungsdaten ihrer Arbeitnehmer auf elektronischem Weg monatlich an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung weiterleiten. Hintergrund: Derzeit müssen Arbeitnehmer bei Behörden noch die Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber in Papierform vorlegen, wenn sie bestimmte Leistungen (zum Beispiel Elterngeld) beantragen. Die Papierbescheinigungen werden durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber müssen dann keine Bescheinigungen mehr ausstellen, sondern monatlich Daten an eine zentrale Datenbank melden. Die Übermittlung soll mittels des bereits vorhandenen DEÜV-Verfahrens geschehen, das für das ELENA-Verfahren entsprechend erweitert werden soll. Will der Arbeitnehmer Leistungen beantragen, muss er sich zum Verfahren anmelden und den Datenabruf auf elektronischem Weg mittels digitaler Signatur ermöglichen.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 1 | ID 128018