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  • 01.03.2007 | Leseranfrage

    Nach neun Monaten springt Fahrzeug abermals schlecht an: Rücktrittsgrund?

    Viele Leseranfragen zum Autokaufrecht erreichen die Redaktion. Im Folgenden geht es um einen Fall, in dem der Kunde nach der Beseitigung eines Mangels den Rücktritt erklärt.  

    Frage der Leserin

    „Wir haben im Dezember 2005 einen Neuwagen für rund 15.000 Euro an eine Privatkundin verkauft. Das Fahrzeug hatte im Februar und März 2006 Probleme beim Anspringen, wenn es kalt war. Nachdem wir im März mit Eigenkosten von rund 300 Euro einen Sensor gewechselt hatten, sprang der Wagen einwandfrei an. Im Dezember 2006 an einem kalten Tag sprang der Wagen laut Kundin wieder schlecht an. Nun will die Kundin den Kauf rückabwickeln. Sie behauptet, dass der Wagen einmal in der kalten Jahreszeit wieder schlecht angesprungen ist. Müssen wir diese Aussage akzeptieren? Es liegen neun Monate zwischen dem letzten Auftreten des Fehlers. Handelt es sich dabei dann um den gleichen Fehler, der die Grundlage einer Wandlung ist?“  

    Unsere Antwort

    Das anfängliche „Anspringproblem“ aufgrund des fehlerhaften Sensors war wohl ein Mangel. Dieser wurde aber beseitigt. Dass der Wagen nun einmal nicht angesprungen ist, ist nicht zwingend ein neuer Mangel.  

     

    Unter Gesichtspunkten der Sachmängelhaftung gilt: Die sechsmonatige Beweislastumkehr ist vorbei. Unabhängig von der Frage, wer in den ersten sechs Monaten was zu beweisen hat, muss die Kundin nun alles beweisen: Dass ein technisches Problem und nicht nur eine „wetterbedingte Unpässlichkeit“ vorliegt, und dass das Problem, und nicht etwa nur ein ähnliches, bereits bei Übergabe vorlag.  

     

    Was ist der Mangel, was ist das Symptom?