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  • 01.07.2007 | Kundenfahrzeug abgebrannt

    Teilkaskoversicherung hält sich beim Händler schadlos

    Erst hat sich der Kfz-Händler gefreut: Das vor sieben Monaten bei ihm als Neuwagen gekaufte Auto seines Kunden war abgebrannt, der Teilkaskoversicherer hat den Schaden ersetzt. Der Händler konnte dem Kunden abermals ein Auto verkaufen. Auch das Wrack konnte er erwerben und weiterveräußern. 

     

    Dann meldete sich die Versicherung bei ihm und forderte den Ersatz des Brandschadens. Das Landgericht (LG) Chemnitz gab ihr in vollem Umfang recht (Urteil vom 5.3.2007, Az: 5 O 2098/05). 

     

    Anspruch gegenüber Drittem geht auf Versicherer über

    Tritt eine Versicherung für einen Schaden ein, für den der Betroffene einen Dritten haftbar machen kann, geht der Haftungsanspruch auf den Versicherer über (§ 67 Versicherungsvertragsgesetz [VVG]).