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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Zustandsbericht vom Händler-Kollegen verwenden

    | Wenn Sie einen Gebrauchten verkaufen, sollten Sie unbedingt den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren. Sonst droht Ihnen, dass Sie den Gebrauchten nach dem Verkauf auf Ihre Kosten in einen Top-Zustand versetzen müssen. Das gilt insbesondere bei Leasing-Rückläufern. Wenn Sie ein Leasing-Fahrzeug an den bisherigen Leasing-Nehmer verkaufen ohne es vorher auf der eigenen Bühne gecheckt zu haben, laufen Sie in die "Gewährleistungsfalle". Dazu fragt ein Leser aus Leipzig an, wie er denn das Auto auf die eigene Bühne bekommen soll, wenn der Kunde inzwischen in das rund 500 km entfernte Köln umgezogen ist. |