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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Kurzfristigen Zwischenerwerb aufdecken!

    | Verkauft ein Händler ein Fahrzeug, das er von einem ihm unbekannten Zwischenhändler gekauft hat, muss er den Käufer darauf aufmerksam machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen. Der Käufer machte geltend, der Händler habe ihn über die wahre Laufleistung seines BMW 525 TDS getäuscht. Der BMW war rund 284.000 km gelaufen, im Kaufvertrag hieß es jedoch "abgelesener km-Stand 123.000". So stand es auch im Ankaufvertrag des Händlers. Damit war er aber nicht aus dem Schneider. Denn er hatte den BMW von einem Zwischenhändler angekauft, der ihn nur drei Wochen besessen hatte. Angesichts dessen sei mit einer Manipulation des Tachos zu rechnen gewesen, so das OLG. Der km-Information des Händlers habe die "notwendige Vertrauensbasis gefehlt". Folge: 7.000 Euro Schadenersatz für den Kunden. |