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  • 01.08.2007 | GW-Handel

    Bei Verschleiß keine Beweislastumkehr!

    In der Juni-Ausgabe (Seite 11) haben wir erst wieder darauf hingewiesen: Bei Verschleiß greift die Beweislastumkehr nicht. Das zeigt auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, über die wir auf Seite 15 berichten. Gleichwohl müssen sich viele Händler mit Anwälten „herumschlagen“, die das nicht wissen. Sie meinen, jeder Defekt am Fahrzeug sei gesetzlich vermutet ein Mangel und daher treffe den Händler vor Ablauf von sechs Monaten seit Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr. Jetzt hat sogar ein Gericht in dieser Frage voll danebengegriffen. Der Händler konnte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zwar seinen Entlastungsbeweis erbringen und hat den Prozess gewonnen. Eigentlich hätte er den Beweis aber gar nicht antreten müssen. Der Kunde hatte im August 2004 einen Audi A4 mit Tachostand 133.000 km gekauft. Im Februar 2005 trat bei Kilometerstand 153.516 ein Motorschaden ein. Ursache: Ausfall eines verschlissenen Riemenspanndämpferelements. Das OLG fand heraus, dass dieses Teil bei Auslieferung noch nicht so verschlissen war, dass man von einem rechtlich relevanten Mangel sprechen konnte. 

    Beachten Sie: Zurückgewiesen hat das OLG auch das Argument des Käufers, das Dämpferelement hätte anlässlich der Inspektion bei Kilometerstand 120.000 zwingend ausgetauscht werden müssen. Vielleicht ratsam, aber keineswegs notwendig, so die Richter.  

    Unser Tipp: Wehren Sie sich, wenn ein Kunde bzw. sein Anwalt behauptet, an seinem Auto habe sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe ein Mangel gezeigt und Sie müssten beweisen, dass dieser Mangel bei Übergabe nicht vorgelegen habe. Wir haben für Sie einen entsprechenden Textbaustein erarbeitet, den Sie als Antwort auf ein Anwaltschreiben nutzen können. Sie können den Textbaustein auf unserer Homepage (www.iww.de) im Online-Service unter der Rubrik „Textbausteine Kaufrecht“ herunterladen. (Urteil vom 19.4.2007, Az: 5 U 768/06)(Abruf-Nr. 071953

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 1 | ID 111554