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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Abgrenzung Sachmangel gegen Verschleiß

    | Wie unsicher die Gerichte nach wie vor in der Abgrenzung Sachmangel/Verschleiß sind, zeigt ein Prozess vor dem Landgericht (LG) Oldenburg. Was war passiert? Der Kläger hatte bei einem Kfz-Händler für 15.500 Euro einen fünf Jahre alten, 109.087 km gelaufenen MB C 200 T/CD gekauft. Vor dem Kauf hatten beide das Fahrzeug besichtigt. Angeblich war es da mit einer "Staubschicht" bedeckt, die eine genaue Prüfung der Lackierung verhinderte. Ausgeliefert erhielt der Käufer das Fahrzeug mit einem aktuellen DEKRA-Siegel. Nach dem ersten Waschen will er erhebliche Steinschlag- und Lackschäden entdeckt haben. Ferner bemängelte er, gestützt auf ein Privatgutachten, Feuchtigkeit in einem Scheinwerfer und Ölverlust beim Differential. All das, so seine Forderung, müsse der Händler beseitigen. Dieser verwies auf das DEKRA-Siegel, wo in der Tat von "geringem Ölverlust bei Getriebe oder Achse" die Rede war. |