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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Finanzierung

    Bank darf kein Entgelt für Benachrichtigung erheben

    | Eine Bank darf kein Entgelt für die Benachrichtigung über nicht eingelöste Schecks und Lastschriften sowie über nicht ausgeführte Überweisungen und Daueraufträge erheben. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln einer Bank im Geschäftsverkehr mit Privatkunden für unwirksam erklärt: Die Entgeltklauseln benachteiligten die betroffenen Kunden unangemessen. Mit der Benachrichtigung der Kunden erfülle die Bank Ihre Pflicht. Dies sei nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht gesondert vergütungsfähig. |