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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Familienverträge

    Anforderungen an 630-DM-Job unter Angehörigen

    | Arbeitsverträge zwischen Angehörigen prüft das Finanzamt besonders streng. Sie bleiben nur dann unbeanstandet, wenn sie zu Bedingungen wie zwischen fremden Dritten abgeschlossen und tatsächlich so wie vereinbart durchgeführt werden. Bei geringfügigen Abweichungen vom „Fremdüblichen“ muss das Finanzamt aber schon mal ein Auge zudrücken. So müssen Sie nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 21.1.1999, Az: IV R 15/98) bei einem 630-DM-Job, der vor allem Hilfstätigkeiten im Unternehmen des Ehegatten oder der Eltern umfasst, die einzelnen Arbeiten und Arbeitszeiten nicht detailliert in einem Arbeitsvertrag festhalten. |