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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Autokauf

    Verkauf weit unter Preis bei Internet-Auktion

    | Ein im Rahmen einer Internet-Auktion geschlossener Kaufvertrag über einen Neuwagen ist rechtswirksam. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis versteigert wird. Diese schmerzliche Erfahrung musste jetzt ein Münsteraner Student machen, der sich bei ricardo.de als Online-Händler versuchte. Der Student hatte einen neuen VW Passat Variant mit einem Listenpreis von 57.000 DM im Rahmen einer Internet-Auktion ohne Mindestgebot angeboten. Am Ende der zeitlich befristeten Auktion gab der Käufer als 963ster Bieter online sein Angebot über 26.350 DM ab - und bekam den Zuschlag. Das war dem Studenten dann doch zu wenig. Er weigerte sich, das Fahrzeug an den Käufer herauszugeben. |