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  • 27.02.2009 | Autokauf

    Konkreter Verdacht auf Sachmangel gleich Sachmangel

    Rasselnde Geräusche, ein „Kratzen“ im Motorraum während der Warmlaufphase - diese Beanstandungen eines Käufers legen den Verdacht eines weitergehenden Mangels oder Schadens im Motorbereich nahe. Ein hinreichend konkreter Verdacht eines Mangels stehe einem Sachmangel gleich und rechtfertige den Rücktritt vom Kaufvertrag, so das Oberlandesgericht Naumburg. Im Urteilsfall ging es um einen neuen Toyota Avensis. Aufgrund der Beanstandungen des Käufers hatte der Händler eine schadhafte Stelle am Kabel der Lambda-Sonde beseitigt. Doch das Rasseln bzw. Kratzen kam wieder. Auch der zweite Versuch des Händlers, die Störung zu beheben, schlug fehl. Ebenso weitere Versuche. Ob die Geräusche den vom Käufer erklärten Rücktritt rechtfertigen können oder als Bagatelle einzustufen sind, ließen die Richter offen. (Urteil vom 6.11.2008, Az: 1 U 30/08)(Abruf-Nr. 090170)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 124933