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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Wichtige Änderungen im Mutterschutz

    | Die regelmäßige Mutterschutzfrist beträgt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bisher wurde die 14-wöchige Frist bei vorzeitiger Entbindung nicht erreicht, womit gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Daher wurde das Mutterschutzgesetz (MuschG) mit Wirkung vom 20. Juni 2002 geändert: |