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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Aktuelles Urteil

    EuGH macht differenzbesteuerte Kfz für gewerbliche Kunden attraktiver

    | Erneut hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Finanzverwaltung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer in ihre Schranken verwiesen: Ein Unternehmer könne frei entscheiden, ob er einen sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gegenstand umsatzsteuerlich dem Unternehmens- oder dem Privatvermögen zuordne (Urteil vom 8.3.2001, Az: Rs. C-415/98; Abruf-Nr. 010790). Er dürfe die Vorsteuer aus den laufenden Aufwendungen für den Gegenstand auch geltend machen, wenn er den Gegenstand dem Privatvermögen zuordne. Das heißt: Es kann sich auch für einen umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden oder Selbstständigen (gewerblichen Kunden) rentieren, ein differenzbesteuertes Fahrzeug zu kaufen. |