Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Beigeordneter Anwalt

    Warten auf´s Gericht... kann die Terminsgebühr erhöhen

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig

    | Der Anwalt erscheint pünktlich vor Gericht, die mündliche Verhandlung beginnt jedoch verspätet. Das geschieht häufig. Muss er länger als 15 Minuten warten und ist das Gericht hierfür verantwortlich, kann der Anwalt eine höhere Terminsgebühr verlangen, so jetzt das LSG Schleswig-Holstein. |

     

    Sachverhalt

    Das Sozialgericht hatte in einer Rentensache (Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung) auf 11.15 Uhr terminiert. Aufgerufen wurde die Sache laut Sitzungsniederschrift erst 90 Minuten später. Die mündliche Verhandlung wurde erst um 13.25 Uhr geschlossen. Der beigeordnete Anwalt berechnet eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV-RVG in Höhe von 380 EUR (= Höchstgebühr).

     

    Entscheidungsgründe

    Das LSG Schleswig-Holstein (22.11.16, L 5 SF 91/15 B E, Abruf-Nr. 192457) entschied, dass eine erhöhte Gebühr gerechtfertigt ist, allerdings nicht die vom Anwalt angesetzte Höchstgebühr. Vielmehr sei nach billigem Ermessen die Mittelgebühr um ein Drittel zu erhöhen. Entsprechend sei eine Terminsgebühr von 266,67 EUR (statt 200 EUR) festzusetzen.