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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität ‒ Teil 3

    Elektrofahrzeuge: THG-Quote verkaufen und bares Geld kassieren

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Seit 2022 können Besitzer von privaten und betrieblichen Elektrofahrzeugen am Emissionshandel teilnehmen und THG-Quoten verkaufen. Wer diese Möglichkeit ungenutzt lässt, verschenkt bares Geld. Je Elektrofahrzeug winken jährlich Einnahmen von rund 250 bis 400 EUR ‒ bei größeren E-Fahrzeugflotten winken also hohe Erlöse. AK macht Sie mit den Details vertraut und zeigt, wie die Erlöse aus dem Prämienhandel zu versteuern sind. |

    1. Hintergrund zur THG-Quote

    Da der Straßenverkehr rund 20 Prozent der CO2-Emissionen ausmacht, wurden die Mineralölkonzerne dazu verpflichtet, die klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren: Im Jahr 2022 mussten 7 Prozent der Treibhausgase eingespart werden, im Jahr 2030 sind es 25 Prozent. Erfüllt ein Konzern die Quote nicht, drohen Strafen von 600 EUR je Tonne CO2. Einzige Umgehung der Strafe: Der Konzern erwirbt die CO2-Ersparnisse anderer Unternehmen und rechnet diese auf seine eigene Quote an. Seit 2022 können auch Privatpersonen die Ersparnisse an CO2 aus dem Betrieb eines E-Fahrzeugs verkaufen.

    2. So läuft der Quotenhandel ab

    Um an dem Quotenhandel teilzunehmen, muss grundsätzlich beim Umweltbundesamt ein Antrag auf Bescheinigung der eingesparten CO2-Emissionen für das jeweilige E-Fahrzeug gestellt werden. Dieses stellt ein Emissionszertifikat aus, das die CO2-Ersparnis des entsprechenden Fahrzeugs bescheinigt. Das Zertifikat kann dann an Mineralölkonzerne verkauft werden.