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  • 06.06.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    So vermeiden Sie eine gewerbliche Infektion der freiberuflichen Einkünfte

    | Rechtsanwälte und Notare sind als Freiberufler grundsätzlich von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt für jede Tätigkeit, die sie ausüben. Sie sollten daher insbesondere auf das nachfolgend dargestellte Problem achten und entsprechende Gestaltungen bei Ihrer Praxisorganisation und Auftragsannahme vornehmen. |